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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68   

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https://dejure.org/1971,15349
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68 (https://dejure.org/1971,15349)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.08.1971 - IX G 32/68 (https://dejure.org/1971,15349)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. August 1971 - IX G 32/68 (https://dejure.org/1971,15349)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungszusage; Beamter; Eigentum; Eigentumsbindung; Einbeziehung in die Flurbereinigung; Flächennutzungsplan; Immission; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht der Teilnehmer; Wohngrundstücke; ausführender technischer Beamter; leitender technischer Beamter ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68
    Eine Zusage ist aber unverbindlich, wenn sie gegen ein gesetzliches Gebot verstößt, sonst rechtswidrig ist, oder der erklärende Beamte zu ihrer Erteilung nach seiner Stellung innerhalb der Behörde nicht befugt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1961, RdL 1961, S. 274).
  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68
    Dazu gehört die Verpflichtung eines Teilnehmers zu einer im Rahmen seiner Möglichkeiten stehenden sachgerechten und den Zielen der Flurbereinigung entsprechende Mitwirkung und zur Abwendung eigener durch die Flurbereinigung entstehender Nachteile (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960, RdL 1961, S. 26, Beschluß vom 6. März 1961, RdL 1961, S. 137).
  • BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60

    Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68
    Es liegt dabei im Rahmen des Neugestaltungsauftrages, wenn in einem Flurbereinigungsverfahren Maßnahmen getroffen werden, die eine ordnungsgemäße bauliche Entwicklung einer Gemeinde erleichtern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1960, RdL 1961, S. 80).
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